Foto: HPE
CORONA - Aus- und Weiterbildung
Nachdem Berufsschulen geschlossen und Ausbildungsbetriebe aufgrund von Teilschließungen ihren Ausbildungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, sind einige Fragen offen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat bekannt gegeben, dass die für April und Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen in den Sommer 2020 verschoben werden. Hiervon sind rund 210 000 Auszubildende betroffen. Bis einschließlich Mai finden auch keine IHK-Weiterbildungsprüfungen statt. Diese werden zwischen Juni und August nachgeholt. Die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen werden nach jetzigem Stand in der Zeit vom 16. bis zum 19. Juni 2020 nachgeholt. Die industriell-technischen Prüfungen sollen demnach am 16. und 17. Juni 2020 und die kaufmännischen am 18. und 19. Juni 2020 stattfinden. Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, können ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen.
Alle Zwischenprüfungen, die im Frühjahr hätten stattfinden sollen, entfallen hingegen ersatzlos. Dies soll jedoch nach gemeinsamer Auffassung der Bundesministerien für Bildung sowie für Wirtschaft (Anlage) keine negativen Konsequenzen für die spätere Zulassung zur Abschlussprüfung haben.
Weiteres ist in beiliegendem HDH-Schreiben zusammengefasst. Die Bundesministerien für Bildung und Forschung sowie das für Wirtschaft und Energie haben dazu eine Veröffentlichung der Ministerien herausgegeben.
Sreenshot: Gemeinsame Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung
Prämie für Firmen, die Azubis von insolventen Firmen übernehmen
Bund, Länder, Wirtschaft und Gewerkschaften haben Maßnahmen vereinbart, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die duale Ausbildung abzufedern. Betriebe, die Azubis von insolventen Firmen übernehmen, sollen eine staatliche Prämie erhalten. Wirtschaftsminister Altmaier sprach von einem „wichtigen Impuls, damit Jugendliche eine bereits begonnene Ausbildung erfolgreich zum Abschluss bringen können“.
Konkret verständigten sich die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbilderung darauf, dass Firmen, die Auszubildende aus Insolvenzbetrieben übernehmen, zeitlich befristet eine Übernahmeprämie erhalten können. Auch sollen Betriebe zur Stabilisierung des Ausbildungsjahres 2020/21 die Vorteile der Verbundausbildung und der Auftragsausbildung stärker nutzen können.
Zur Gemeinsamen Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung.
Ergänzt wird dies durch die Beschlüsse im Konjunkturpaket:
Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihr Angebot an Ausbildungsplätzen in 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht reduzieren, erhalten für jeden neu geschlossenen Vertrag eine Prämie von 2000 Euro. Erhöhen Unternehmen ihr Angebot an Ausbildungsplätzen, beträgt die Prämie sogar 3000 Euro für die zusätzlichen Verträge.
Foto: HPE
Informationen zum verspäteten Ausbildungsbeginn
Das Matching auf dem Ausbildungsmarkt ist im Vermittlungsjahr 2019/20 corona-bedingt verspätet. Es ist zu vermuten, dass mehr Ausbildungsverhältnisse als sonst erst nach Beginn des Ausbildungsjahrs am 1. August bzw. 1. September starten.
Ein verspäteter Ausbildungsstart ist grundsätzlich problemlos möglich. Eine Frist, bis zu der eine Ausbildung spätestens begonnen haben muss, gibt es nicht. Dennoch sollte beachtet werden, dass ggf. am Ende der Ausbildung der für das betroffene Ausbildungsjahr vorgesehene Prüfungstermin nicht erreicht werden kann und der nächste Prüfungstermin unter Umständen erst deutlich nach Ende der Ausbildungszeit liegt. Die BDA empfiehlt, dies frühzeitig in den Blick zu nehmen.