Screenshot: BGHM-Antragsformular Zahlungserleichterungen
BGHM: Antragsformular für Zahlungserleichterungen online
Für die Mitgliedsunternehmen bei der BGHM steht seit heute ein zweiseitiges Antragsformular für Zahlungserleichterungen(Word-Datei) zur Verfügung, mit dem auf einfachem Wege ein Antrag auf Stundung, Ratenzahlung oder Überprüfung der Vorauszahlungen für 2020 gestellt werden kann.
Die Beitragsbescheide zur Zahlung der Umlagebeiträge für das vorangegangene Jahr werden in der letzten Aprilwoche versandt, sind zur Zahlung am 15. Mai 2020 fällig und werden erstmals nach dem neuen Gefahrtarif abgerechnet. Daher kann ein bewilligter Antrag für Unternehmen dazu beitragen, eventuelle Corona-bedingte Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
Betroffene Betriebe erreichen die BGHM außerdem unter der Servicehotline 0800 - 999 00 801 oder per E-Mail: mitgliederservice@bghm.de sowie durch die persönlich bekannten Ansprechpartner.
Weitere Informationen auf der Website der BGHM.
Screenshot: Website BGHM
BGHM: Coronona-Handlungshilfen für die Holzindustrie
Allgemeine Handlungshilfen
• Handlungshilfe für Betriebe (Stand: 20.04.2020)
• neu: Handlungshilfe Allgemeine Hygienemaßnahmen (Stand: 06.05.2020)
• Handlungshilfe Psychische Belastung in Krisenzeiten (Stand: 30.04.2020)
• neu: Zusatzinformationen zum Lüftungsverhalten (Stand: 06.05.2020)
Spezielle Handlungshilfen
• Handlungshilfe für Baustellen (Stand: 07.05.2020)
• Handlungshilfe für lüftungstechnische Maßnahmen (Stand: 07.05.2020)
• Handlungshilfe für die Maschinenbedienung (Stand: 07.05.2020)
• Handlungshilfe für den Servicebereich im Kfz-Gewerbe (Stand: 07.05.2020)
Externe Links
• Schutzmaßnahmen für Handwerkerinnen und Handwerker im Kundendienst (Link: DGUV)
Screenshot: BGHM Corona Website
BGHM: Gefährdungsbeurteilung jetzt aktualisieren - Infektionsgefährdung berücksichtigen
Unternehmen müssen die derzeitige Infektionsgefährdung auch in ihrer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und diese entsprechend aktualisieren. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) in ihren Handlungshilfen ihre Mitgliedsunternehmen hin.
Grundsätzlich gilt, dass die von den staatlichen Stellen festgestellte Infektionsgefährdung durch das Coronavirus zugleich auch eine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ist. Diese Gefährdung wird damit Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitteilt (Wir berichteten in verschiedenen Newslettern). Die Gefährdungsbeurteilung muss also entsprechend aktualisiert, die Schutzmaßnahmen angepasst und deren Wirksamkeit überprüft werden. Der kürzlich vom BMAS veröffentlichte Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandard (siehe HPE-Newsletter April (6) & Mai (1) ) gibt Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern dabei Sicherheit bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen, beispielsweise organisatorische Regelungen zur Minimierung von Kontakten zwischen Beschäftigten. Zu den FAQ des BMAS.
Die Handlungshilfen der BGHM zum Schutz vor Coronaviren konkretisieren den Inhalt des Arbeitsschutzstandards branchenspezifisch. Unternehmensverantwortliche finden auf einen Blick den branchenspezifischen Bezug zu der jeweiligen Aussage. Die Handlungshilfen geben damit wichtige Hilfestellungen, um die Schutzmaßnahmen praxisnah und alltagstauglich umzusetzen. Darüber hinaus können in den von den Bundesländern erlassenen Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus (Sars-CoV2) Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefordert werden, die ebenfalls zu beachten sind.
Die Handlungshilfen können auf der Homepage der BGHM unter www.bghm.de, Webcode 3759 heruntergeladen werden. Die Seite wird kontinuierlich um weitere branchenspezifische Handlungshilfen ergänzt.