Rechtslage

in den Ländern

  • Rechtslage in den Bundesländern

    Foto: HPE

     

    Corona: Rechtslage in den Bundesländern

     

    Bund und Länder haben Leitlinien zur Beschränkung von sozialen Kontakten für den öffentlichen Raum beschlossen. Diese Einschränkungen gelten nicht eins zu eins für bestimmte Gewerbe, Industrieproduktion und auf der Baustelle. Gleichwohl sind die Vorgaben auch für das unternehmerische Planen und Handeln von Bedeutung. Die Rechtsverordnungen einzelner Bundesländer gehen über die gemeinsamen Leitlinien hinaus. Verstöße sind teilweise strafbewehrt.

     

    Bundesregierung - Coronavirus: Aktuelle Informationen

    https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/coronavirus-aktuelle-informationen

     

    Baden-Württemberg:

    https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/

     

    Bayern:

    https://www.bayern.de/service/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick

     

    Berlin:

    https://www.berlin.de/corona/

     

    Brandenburg:

    https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/

     

    Bremen:

    https://www.bremen.de/corona

     

    Hamburg:

    https://www.hamburg.de/coronavirus/

     

    Hessen:

    https://www.hessen.de

     

    Mecklenburg-Vorpommern:

    https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Blickpunkte/Coronavirus

     

    Niedersachsen:

    https://www.niedersachsen.de/Coronavirus

     

    Nordrhein-Westfalen:

    https://www.land.nrw/corona

     

    Rheinland-Pfalz:

    https://corona.rlp.de/de/startseite/

     

    Saarland:

    https://www.saarland.de

     

    Sachsen:

    https://www.coronavirus.sachsen.de

     

    Sachsen-Anhalt:

    https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/

     

    Schleswig-Holstein:

    https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html

     

    Thüringen:

    https://corona.thueringen.de/

  • Pendler: Reise- und Sicherheitshinweise

    Screenshot: Website Auswärtiges Amt

     

    Pendler - Reise- und Sicherheitshinweise

     

    Pendler sind gerade in grenznahen Gebieten wichtige Arbeitskräfte in den Betrieben. Das Auswärtige Amt aktualisiert täglich seine Reisewarnungen und Infos zu den Regelungen in den jeweiligen Ländern und Gebieten. Auch für Maschinen und Ersatzteile sowie Wartungsmitarbeiter spielt dies eine wichtige Rolle.

    Diese Informationen können Sie hier abonnieren. Beachten Sie bitte, dass dies durchaus mehrere Dutzend Emails zu weltweiten Zielen sind.

     

    Sollte eine Corona-Infektion festgestellt wird, entscheiden die Behörden des jeweiligen Landes, welche Maßnahmen ergriffen werden. Die Behörden können dabei wie auch in Deutschland Quarantänemaßnahmen anordnen. Diese gelten auch für Reisende und Pendler und müssen befolgt werden. Die Art und Größenordnung der Maßnahmen richtet sich dabei an den jeweiligen Umständen und Entwicklung im Einzelfall aus.

     

     

     

     

     

     

  • "Re­-Open EU" informiert laufend über Corona-Reiseregeln in allen EU-Ländern

    Screenshot: EU-Website

     

    "Re­-Open EU" informiert laufend über Corona-Reiseregeln in allen EU-Ländern

     

    In den meisten EU-Mitgliedstaaten ist seit dem 15. Juni freies Reisen ohne Grenzkontrollen und Beschränkungen der Freizügigkeit wieder möglich. Die neue Website „Re-open EU“ der Kommission gibt ab sofort laufend aktualisierte Informationen über Reisen und Urlaub in der EU, unter anderem zu Verkehrsmitteln, Reisebeschränkungen und Regeln zum Schutz der öffentlichen Gesundheit wie Abstandsregeln und Tragen von Gesichtsmasken. Die Grenzöffnungen fallen zusammen mit dem gestrigen 35. Jahrestag des Schengener Abkommens. EU-Innenkommissarin Johansson erinnerte in einer Erklärung an die Bedeutung der Freizügigkeit für die Europäer.

     

     

     

     

     

     

  • Bund-Länder-Beschluss: Gemeinsam gegen die Corona-Pandemie

    Grafik: Bundesregierung

     

    Bund-Länder-Beschluss: Gemeinsam gegen die Corona-Pandemie

     

    Bund und Länder hätten den Kampf gegen die Corona-Pandemie immer als Gesamtherausforderung verstanden, und das habe sich bewährt, erklärte Bundeskanzlerin Merkel nach der gestrigen Videoschaltkonferenz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens habe man weitere gemeinsame Maßnahmen vereinbart, um die Erfolge zu halten.

     

    Deutschland hat die Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten gut bewältigt, sagte Bundeskanzlerin Merkel. In den letzten Wochen sind die Infektionszahlen jedoch wieder gestiegen. "Für die Ausbreitung des Virus haben sich Gemeinschaftsunterbringungen, Veranstaltungen, Feiern und urlaubsbedingte Mobilität als besonders günstig erwiesen", so Merkel. Angesichts dieser gestiegenen Fälle müsse man jetzt einen neuen Anlauf nehmen. Gemeinsames Ziel ist es, die Infektionszahlen wieder so weit wie möglich zu senken.

     

    Folgende Maßnahmen haben Bund und Länder vereinbart:

     

    • In Zeiten steigender Infektionszahlen sind weitere Lockerungen der bisher geltenden Regeln nicht zu rechtfertigen. Bürgerinnen und Bürger müssen grundsätzlich auch weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
    • Wie bisher werden symptomatische Verdachtsfälle und enge Kontaktpersonen prioritär getestet. Gleiches gilt für Testungen, um in gefährdeten Bereichen vorzubeugen, etwa in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
    • Für Verstöße gegen die Maskenpflicht werden die Länder (mit Ausnahme Sachsen-Anhalts) ein Mindestregelbußgeld in Höhe von 50 Euro festlegen. Die Verkehrsminister von Bund und Ländern werden gebeten zu prüfen, wie darüber hinaus für alle Verkehrsträger im Regional- und Fernverkehr die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass ein - wie ein Bußgeld wirkendes - erhöhtes Beförderungsentgelt eingeführt werden kann.
    • Die Möglichkeit freiwilliger kostenloser Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten endet zum Ende der Sommerferien aller Bundesländer mit dem 15. September 2020.
    • Für Reisende aus Risikogebieten wird die Testpflicht vorerst aufrechterhalten, bis eine effektive Umsetzung der Quarantänepflicht gewährleistet ist. Möglichst am 1. Oktober soll eine neue Regelung zur Selbstisolation eingeführt werden. Danach ist eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach Rückkehr möglich.
    • Großveranstaltungen bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht möglich ist, bleiben weiterhin untersagt, mindestens bis zum 31.12.2020. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll.
    • Der Bund sagt weitere 500 Millionen Euro für verlässliche digitale Homeschooling-Angebote zu, sollte kein Präsenzschulbetrieb stattfinden können.
    • Gesetzlich Versicherte erhalten in diesem Jahr fünf Tage zusätzlich Kinderkrankentagegeld pro Elternteil, Alleinerziehende zehn.

     

    Weitere Details.

    Zum Bund-Länder-Beschluss.

     

     

     

  • Verlängerung der COVID-19-Ausnahmeregelungen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht

    Screenshot: Internetseite BMJV

     

    Verlängerung der COVID-19-Ausnahmeregelungen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht

     

    Die mit Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27.03.2020 (BGBl. Teil I, S. 569, 570; Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie) erlassenen Ausnahmeregelungen sollen bis zum 31.12.2021 verlängert werden.

     

    Der vorgelegte Verordnungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nutzt die im genannten Gesetz eröffnete Option, die Ausnahmeregelungen über den 31.12.2020 hinaus anzuwenden. Die §§ 1 bis 5, deren Anwendung gemäß § 7 Abs. 1 bis 5 des genannten Gesetzes nun verlängert werden sollen, enthalten verschiedene Erleichterungen für Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Europäische Gesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Genossenschaft, Verein und Stiftung im Hinblick auf Haupt-/Mitgliederversammlungen und Beschlussfassungen sowie eine Ausnahmevorschrift für das Umwandlungsgesetz. Mit der Verlängerung sollen die Handlungssicherheit und Planungssicherheit der Unternehmen für 2021 gesichert werden.

     

    Die Verlängerung der Frist für die Durchführung der Hauptversammlung der Europäischen Gesellschaft (SE) wird durch die Europäische Verordnung (EU) 2020/699 geregelt und gilt bislang (nur) für das Jahr 2020.

  • Lockdown bis 14. Februar verlängert

    Foto: HPE

     

    Lockdown bis 14. Februar verlängert

     

    Bund und Länder haben vereinbart, die gelten Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 14. Februar zu verlängern. Sorge bereiten Erkenntnisse über Mutationen des SARS-CoV-2-Virus. Daher soll ein beschleunigter Rückgang der Infektionszahlen erreicht werden.

     

    Arbeitgeber sind nun auf die konkrete Ausgestaltung der noch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales befristet bis

    zum 15. März 2021 zu erlassenden Verordnung gespannt, wonach Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen. Details dazu enthält Punkt 8 des Beschlusses.

     

    Das Tragen von medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird verbindlich. Generell wird in Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen,

    insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, die Nutzung medizinischer Masken aber nur angeraten.

     

    Der Beschluss im Wortlaut.

  • Neue Regeln bei Einreise aus ausländischen Risikogebieten

    Grafik: Internetseite Bundesregierung

     

    Neue Regeln bei Einreise aus ausländischen Risikogebieten

     

    Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss künftig spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Das sieht eine Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die das Kabinett beschlossen hat.

     

    Weitere Informationen

  • Bund-Länder-Beschluss vom 3. März 2021

    Grafiken: Bundesregierung

     

    Bund-Länder-Beschluss vom 3. März 2021

     

    Bund und Länder haben beschlossen, die aktuell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 28. März 2021 zu verlängern. In ihrem Beschluss betonen Bund und Länder, dass die Kontaktvermeidung das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie bleibt.

     

    Weitere Informationen

    Videoschaltkonferenz Bund-Länder-Beschluss

     

    Die einzelnen Bundesländer wollen sich daran orientieren, setzen jedoch bereits jetzt die Maßnahmen abweichend voneinander um.

     

    Homeoffice bis 30. April

    Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konsequent anzuwenden und durch großzügige Homeoffice-Lösungen mit stark reduziertem Präsenzpersonal umzusetzen oder ihre Büros ganz geschlossen zu halten. Sie bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen. Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden.

     

     

    Die geltenden Regeln

    In vielen Bereichen können die Länder bei niedrigen Infektionszahlen weitere Öffnungsschritte erlauben. Die aktuellen Regeln und Einschränkungen im Überblick.

    Weitere Informationen

  • MPK beschließt Öffnen in 3 Schritten

    Grafik:/ Quelle: Bundesregierung

     

    MPK beschließt Öffnen in 3 Schritten

     

    Bei den Beratungen der Regierung mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurden die folgenden Öffnungsschritte beschlossen:

     

    • In einem ersten Schritt sollen künftig private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung stattfinden können. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten aber weiterhin die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Der Zugang zum Einzelhandel soll wieder bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein – die Maskenpflicht bleibt aber bestehen.
    • In einem zweiten Öffnungsschritt soll ab dem 4. März in der Gastronomie und bei Übernachtungsangeboten die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gelten. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet. Bei überregionalen Großveranstaltungen sollen wieder mehr Personen zugelassen werden.
    • Im dritten Schritt ab dem 20. März sollen alle tief­greifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die Homeoffice-Pflicht. Arbeitgeber können zum Infektionsschutz aber weiterhin Homeoffice anbieten.
    • Auch nach dem Auslaufen der tiefgreifenden Corona-Regeln sollen Basisschutz-Maßnahmen gelten – etwa das Tragen von Masken in Bus und Bahn oder in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen. Gleiches gilt für das Abstandsgebot und allgemeine Hygienevorgaben. Außerdem soll es möglich bleiben, in bestimmten Bereichen Testpflichten vorzusehen sowie den Impf-, Genesenen- und Teststatus zu überprüfen.

     

    Für diese Regelung  muss der Bundestag noch eine gesetzliche Grundlage schaffen. Die konkrete Umsetzung der Beschlüsse liegt bei den Bundesländern.

     

    Zum Bund-Länder-Beschluss

    Details zu den Öffnungsschritten

    Aktuelle Regelungen

  • Fristlose Kündigung wegen Vorlage eines gefälschten Impfausweises

    Grafik: HPE/ Quelle: dejure.org

     

    Fristlose Kündigung wegen Vorlage eines gefälschten Impfausweises

     

    Das Arbeitsgericht Köln hat sich mit einer Kündigung durch einen Arbeitgeber auseinandergesetzt, nachdem ihm der Arbeitnehmer einen gefälschten Impfausweis vorgelegt hatte (Urteil vom 23.03.2022, Az.: 18 Ca 6830/21).

     

    Es ging um ein Unternehmen aus dem Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung. Eine Arbeitnehmerin betreute in diesem Zusammenhang auch Pflegeeinrichtungen. Die Arbeitgeberin informierte im Oktober 2021 sämtliche Mitarbeiter, dass ab November nur noch vollständig geimpfte Mitarbeiter Kundentermine wahrnehmen dürfen. Daraufhin legte die Arbeitnehmerin einen Impfausweis vor und nahm dann weitere Außentermine bei Kunden wahr.

     

    Zweifel an Impfausweis

    Später stellte sich heraus, dass der Impfausweis gefälscht war. Die ausgewiesenen Impfstoff-Chargen waren erst nach den im Impfausweis genannten Impfterminen verabreicht worden.

     

    Arbeitgeberin kündigte

    Die Arbeitgeberin nahm das zum Anlass, eine fristlose außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses auszusprechen.

     

    Kündigung war gerechtfertigt

    Auch das Arbeitsgericht war der Auffassung, dass ein wichtiger Grund für eine Kündigung vorgelegen hatte. Der Präsenz Kontakt zu Kunden ohne Impfung stellte eine erhebliche Verletzung der Verpflichtung der Arbeitnehmerin zur Wahrung der Interessen der Arbeitgeberin dar. Sie hatte das für eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses notwendige Vertrauen verwirkt.

     

    Chargenabfrage durch Arbeitgeberin

    Die Arbeitgeberin durfte auch eine Chargenabfrage stellen. Denn nur so konnte sie mangels Vorlage eines QR-Codes sicherstellen, dass tatsächlich der behauptete Impfstatus gegeben war. Die Arbeitgeberin hatte lediglich ihre Kontrollverpflichtungen aus dem Infektionsschutzgesetz wahrgenommen.

     

    Ausführliche Urteilsbegründung: Arbeitsgericht Köln, 18 Ca 6830/21 (nrw.de)

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