Foto: HPE
Paletten und Holzverpackungen sind systemrelevant
Die COVID-19-Krise hat Deutschland, Europa und die ganze Welt fest im Griff. Umso bedeutsamer ist es, den nationalen und internationalen Transport wichtiger Güter sicherzustellen. „Ohne Paletten, Verpackungen und Kabeltrommeln aus Holz gibt es keine Nahrungsmittel, keine Medikamente, keine medizinischen Geräte und auch keine Ersatzteile für Maschinen und Anlagen, die die Versorgung mit Trinkwasser und Energie gewährleisten“, sagt der Geschäftsführer des Bundesverbandes Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung (HPE) e.V., Marcus Kirschner, und erklärt weiter: „Wir fordern daher von der Bundesregierung die Anerkennung unserer Betriebe als systemrelevant – wie in Großbritannien, Italien oder den USA.“
Der Verpackungssektor stellt sicher, dass die Kunden, die medizinische Apparate, Geräte und Ersatzteile zur Energie-, Treibstoff- und Wasserversorgung herstellen, auch für die Zukunft gerüstet sind: die Güter können sicher verpackt und auf Abruf für zukünftige Bedarfe zwischengelagert werden. Damit die Holzpackmittelbranche weiter funktionieren kann, bedarf es aber mehr als einer formalen Anerkennung als systemrelevant. „Zinsfreie Überbrückungskredite, pauschale Bundesbürgschaften sowie verlorene Zuschüsse an Unternehmen mit 100%iger Absicherung durch den Staat und die KfW bedeuten auch Sicherheit für die Banken als Geldgeber, die derzeit schon bei zehn Prozent Restrisiko wegen des unsicheren Ausblicks in ihren Entscheidungen zur Kreditvergabe wanken. Die Stundung der Kreditrückzahlungen für die kommenden 48 Monate sichert ebenso Liquidität und Beschäftigung, wie die Gewährung von sofortigem Kurzarbeitergeld ohne vorherigen Abbau von Arbeitszeitkonten und Urlaubstagen“, erklärt Kirschner die Notwendigkeit pragmatischer und unbürokratischer Hilfe.
Systemrelevanz nenne sich in Deutschland offiziell „Sektoren und Branchen kritischer Infrastrukturen“. Für die 2009 beschlossene Sektoreneinteilung ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zuständig. „Schaut man sich diese Brancheneinteilung an, wird schnell klar, dass fast alle Paletten und Holzkisten brauchen, um ihre zentrale Schutzfunktion für die Versorgung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu erfüllen“, erklärt Kirschner.
Bild: HPE
HPE schlägt Bundesländern mit 5-Punkte-Plan konkrete Maßnahmen zur COVID-19-Situation vor
Mit einem kompakten HPE-5-Punkte-Plan richtete sich der Bundesverband mit gezielten Maßnahmenvorschlägen an die Bundesländer.
Darin werden die folgenden Schlüsselaspekte begründet:
1. Einstufung der Holzpackmittelindustrie (der Sägeindustrie und der Holzwerkstoffindustrie als deren Zulieferer) sowie deren Betriebe als systemrelevante Industrie (wie z.B. Frankreich, Italien, UK, in den USA im Bereich Transportation and Logistics)
2. Zinsfreie Überbrückungskredite, pauschale Bundesbürgschaften sowie verlorene Zuschüsse an Unternehmen mit 100%iger Absicherung durch den Staat und die KfW inkl. Stundung der Kreditrückzahlungen für die kommenden 48 Monate
3. Kurzarbeitergeld sofort, d.h. ohne vorherigen Abbau von Arbeitszeitkonten und Urlaubstagen
4. Sofortige Übernahme aller anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten bei Tätigkeitsverbot durch die Behörden und Übernahme von kundenseitigen Regressforderungen im Falle von Nicht-Lieferfähigkeit als Folge der Krise
5. Offizielle Einstufung von Corona als Fall höherer Gewalt
Screenshot: BBK-Broschüre
Covid-19: Handlungsempfehlungen Betreiber KRITIS
Im Zusammenhang mit Covid-19 stellt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe neue Informationen für Unternehmen, insbesondere für Betreiber Kritischer Infrastrukturen bereit.
Die „Handlungsempfehlungen für Unternehmen, insbesondere für Betreiber Kritischer Infrastrukturen“ sollen Unternehmen beim Krisenmanagement in der aktuellen Lage unterstützen.
Die „9-Punkte-Checkliste für das Krisenmanagement in Unternehmen“ unterstützt dabei, das betriebliche Krisenmanagement einem Schnell-Check zu unterziehen.
Einen Überblick über die Regelungen der Länder zu Kritischen Infrastrukturen gibt die Information "Kritische Infrastruktur in Vorgaben zur Notbetreuung in Schulen und Kitas".
Grafik: BBK
KRITIS - Handlungsempfehlungen
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat jüngst den Betreibern kritischer Infrastruktur zentrale Handlungsempfehlungen gegeben (Zusammenfassung):
• Plan für Quarantänemaßnahmen: Betriebe müssen sicherstellen, dass Schlüsselfunktionen weiter ausgeführt werden können, auch wenn einige Beschäftigte gleichzeitig aufgrund von Krankheit oder Schutzvorschriften ausfallen sollten. Dazu kann zum Beispiel gehören, dass bestimmte Teams nicht mehr zusammenarbeiten, damit sich Mitarbeiter nicht gegenseitig anstecken können.
• Alternative Arbeitsabläufe wie Homeoffice, kürzere Arbeitszeiten oder Schichtdienst vorbereiten: für den Fall, dass etliche öffentliche Einrichtungen geschlossen werden, etwa Schulen oder Kitas. Denn dies könnte dazu führen, dass viele Mitarbeiter ausfallen, weil sie sich um Angehörige wie ihre eigenen Kinder kümmern müssen.
• Prioritäten beim Beheben von Störungen setzen: Sollte es zu massiven Engpässen beim Personal kommen, könnten nicht alle Probleme direkt gelöst werden. Die Firmen müssen entscheiden, was zu welchem Zeitpunkt wichtig ist. Zusätzlich empfiehlt die Behörde, die Kunden entsprechend transparent zu informieren.
• Homeoffice-Lösungen oder betriebsinterne Fahrdienste: Falls der Verkehr etwa von Bussen oder Bahnen eingeschränkt wird, um die Verbreitung des Virus einzudämmen, wie etwa in Italien oder China geschehen. Dadurch könnten Mitarbeiter nicht zur Arbeit erscheinen.
Daraus wird klar, dass die Einstufung als kritische Infrastruktur also zunächst einmal zu einer Reihe von Pflichten führt. Darauf müssen die Unternehmen vorbereitet sein. Weitere Details sind dem Original Schreiben zu entnehmen. Dazu zählen auch die Hinweise in den „Handlungsempfehlungen für Unternehmen, insbesondere für Betreiber kritischer Infrastrukturen“ (hier insbesondere die 9-Punkte-Checkliste), dem „Leitfaden zur Pandemieplanung“.
Leider ist diese Einstufung in Deutschland nicht bundesweit einheitlich geregelt. Zuständig sind die jeweiligen zuständigen Behörden der Länder.
Screenshot: BBK-Information
BBK grenzt "Kritische Infrastruktur" zur "Systemrelevanz" ab
Um die Transparenz zu aktuellen Entwicklungen in den einzelnen Sektoren in Kontext Kritischer Infrastrukturen zu verbessern, enthält die jüngst veröffentlichte Übersicht "COVID–19: Übersicht Kritischer Dienstleistungen Sektorspezifische Hinweise und Informationen mit KRITIS-Relevanz" Sektoren, Branchen und kritische Dienstleistungen sowie eine Auswahl der im Rahmen der Corona-Lage sektorspezifisch veröffentlichten Leitlinien, Empfehlungen und sonstiger relevanter Hinweise.
Kritische Infrastrukturen:
„Kritische Infrastrukturen sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“ (BMI, 2009, KRITIS-Strategie)
Systemrelevanz im Bezug zu Kritischen Infrastrukturen:
„Systemrelevanz beschreibt die Bedeutung von Institutionen zur Aufrechterhaltung von Systemen. Im Kontext KRITIS bedeutet dies, dass systemrelevante Unternehmen oder Behörden die Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems Kritische Infrastrukturen oder Teile davon aufrechterhalten und damit unmittelbar oder mittelbar zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen, teils lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen beitragen. Zu solchen Unternehmen und Behörden zählen sogenannte Kritische Infrastrukturen, aber auch Einrichtungen, ohne die eine Aufrechterhaltung Kritischer Infrastrukturen nicht möglich ist. Der Bund hat neun Sektoren definiert, in denen Kritische Infrastrukturen zu finden sind. Dazu zählen: Energieversorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Finanz- und Versicherungswesen, Staat und Verwaltung sowie Medien und Kultur. Zu den Einrichtungen, die zur Aufrechterhaltung Kritischer Infrastrukturen beitragen, zählen Zulieferer und Dienstleister, deren Produkte eine Grundlage zur Funktionsfähigkeit Kritischer Infrastrukturen bilden.“
In der Die Pandemie des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) zeigt auf, dass auch in Deutschland in kürzester Zeit alle Lebens- und damit alle relevanten KRITIS-Bereiche betroffen sein können. Dadurch wird deutlich unterstrichen, dass der Schutz Kritischer Infrastrukturen eine zentrale, ressort- und behördenübergreifende Aufgabe eines querschnittlich verstandenen Bevölkerungsschutzes ist.